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OLG Köln Beschluss vom 06.03.1998 - 16 Wx 8/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumssache: Ungültigkeit eines Wiederbestellungsbeschlusses eines Verwalters

 

Verfahrensgang

LG Aachen (Aktenzeichen 2 T 137/96 WEG)

AG Düren (Aktenzeichen 2 II 21/95 WEG)

 

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin zu 2) vom 15.12.1997 wird der Beschluß des Landgerichts Aachen vom 27.11.1997 – 2 T 137/96 WEG – aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde – an das Landgericht zurückverwiesen.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1), 2) und 4) sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem Beteiligten zu 3) verwaltet wird.

In erster Instanz haben die Antragsteller die Ungültigkeitserklärung der auf der Eigentümerversammlung vom 20.10.1995 zu TOP 1) und TOP 2) gefaßten Beschlüsse begehrt, die die Wahl des Verwalters sowie die Beiratsermächtigung zum Abschluß des Verwaltervertrages zum Inhalt haben. Die Antragsteller waren der Auffassung, zu der Eigentümerversammlung seien nicht alle Miteigentümer ordnungsgemäß eingeladen gewesen; soweit Eigentümer durch Bevollmächtigte vertreten gewesen seien, sei die Vollmachtserteilung nicht in allen Fällen ordnungsgemäß gewesen. Die Antragstellerin zu 2) hat darüber hinaus die Auffassung vertreten, der bisherige Verwalter habe sich verschiedener Pflichtverletzungen schuldig gemacht.

Die Antragsgegner sind diesem Antrag entgegengetreten.

Durch Beschluß vom 18.06.1996 hat das Amtsgericht Düren den Antrag zurückgewiesen und ausgeführt, daß die Beschlüsse weder unter Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen seien, noch wichtige Gründe vorlägen, die gegen die beschlossene Verwalterbestellung sprächen.

Gegen diesen Beschluß hat die Antragstellerin zu 2) beim Landgericht Aachen sofortige Besc...

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