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OLG Köln Beschluss vom 05.07.2017 - III-1 RBs 144/17

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Verfahrensgang

AG Köln (Entscheidung vom 09.02.2017)

 

Tenor

Der Staatsanwaltschaft wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gewährt.

Das Verfahren wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat, eingestellt.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht Köln hat gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 9. Februar 2017 im schriftlichen Verfahren wegen einer außerhalb geschlossener Ortschaften (nämlich auf der BAB 3 Fahrtrichtung Oberhausen zwischen der Anschlussstelle Königsforst und dem Autobahnkreuz Köln-Ost) fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsübertretung eine Geldbuße von 160,-- € verhängt und ihm - unter Zubilligung einer Abgabefrist - für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Nach den Urteilsfeststellungen befand sich auf der fraglichen Strecke im Zeitraum vom 25. Februar bis zum 15. Dezember 2016 zwischen Kilometer 2,95 und 0,95 eine Baustelle. Ab Kilometer 3,05 erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h durch beidseitiges Verkehrszeichen 274 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO ohne Zusatzzeichen. In Höhe Kilometer 2,95 begann dann der baustellenbedingte Spurenversatz. Ein erster Anzeigenquerschnitt (20) bei Kilometer 2,539 zeigte in diesem Zeitraum als Dauereinblendung auf den beiden äußeren und dem mittleren der fünf Anwendungsfelder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h. Die beiden dazwischen gelegenen Felder wiesen als Dauereinblendung das Zeichen 123 (Arbeitsstelle) aus. In Höhe von Kilometer 2,05 erfolgte eine Wiederholung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h durch beidseitiges Verkehrszeichen 274 ohne ein Zusatzzeichen. Der Spurenversatz endete bei Kilometer 0,95. Bei Kilomete...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Verkehrsordnungswidrigkeit: Prüfungsumfang im Beschlussverfahren. Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 mit Gefahrzeichen 101  Normenkette OWiG § 72; StVO § 40 Anlage 1 Abs. 6 Nr. 3 Zeichen 101, § 41 ...

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