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OLG Köln Beschluss vom 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des alleinige Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Bestellung eines neuen Geschäftsführers

 

Leitsatz (amtlich)

Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt.

 

Normenkette

GmbHG §§ 38, 79; BGB § 242

 

Verfahrensgang

LG Aachen (Beschluss vom 07.12.2007; Aktenzeichen 44 T 21/07)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 19.12.2007 gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des LG Aachen vom 7.12.2007 - 44 T 21/07 - wird zurückgewiesen.

 

Gründe

1. Die als alleinige Geschäftsführerin eingetragene Beteiligte zu 2) begehrt gemäß notarieller Anmeldung vom 22.5.2007 (Urkundenrolle-Nr. xxx/2007T des Notars Dr. U. in B.) ihre Löschung als Geschäftsführerin im Handelsregister. Insoweit macht sie geltend, sie habe am 22.5.2007 wirksam ihr Amt niedergelegt. Zuvor hatte am 3.5.2007 eine Gläubigerin der Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt. Mit Beschluss vom 10.8.2007 hat das Registergericht Aachen die Anmeldung zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hat die Beteiligte zu 2) mit Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 28.8.2007 Beschwerde eingelegt, die das LG mit Entscheidung vom 7.12.2007 zurückgewiesen hat. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 19.12.2007.

2.a) Die - an keine Frist gebundene - weitere Beschwerde der Antragstellerin ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§§ 27, 29 FGG).

b) In der Sache hat das LG u.a. ausgeführt: Das Registergericht habe zu Recht die Anmeldung zurückgewiesen. Die Amtsniederlegung se...

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