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OLG Koblenz Urteil vom 14.07.1994 - 6 U 1360/92

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nießbrauch

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Nießbrauch an Geschäfts- und Kommanditanteilen verleiht keine Mitverwaltungs- und insbesondere keine Stimmrechte.

 

Normenkette

BGB §§ 717, 1068-1069

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Urteil vom 23.07.1992; Aktenzeichen 3 H O 60/91)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten zu 3 wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz vom 23. Juli 1992 teilweise abgeändert.

Auf die Klage des Klägers zu 2 gegen die Beklagten zu 2, 4–9 wird festgestellt, daß die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der … GmbH & Co. KG vom 15. März 1991 nichtig sind.

Die weitergehende Klage des Klägers zu 2 und die Klage der Klägerin zu 1 werden abgewiesen.

Die Berufungen der Kläger und der Beklagten zu 2, 4–9 werden zurückgewiesen.

II. Die Klägerin zu 1 hat die eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu tragen.

Der Kläger zu 2 hat 10/36 der Gerichtskosten, der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 – 2, 4–9 und der eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3 zu tragen.

Die Beklagten zu 1 – 2, 4–9 haben je 1/36 der Gerichtskosten, der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2 und der eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Beklagte zu 1 ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig.

 

Tatbestand

Frau A. T. und die Beklagten zu 3–6, 8–9 sind – neben der … Verlag GmbH – Gesellschafter der Beklagten zu 1, der Druckerei … GmbH. Ferner hält Frau T. zusammen mit den Beklagten zu 4 – 9 die Kommanditanteile an der … GmbH & Co. KG (im folgenden e. …). Komplementär in dieser Gesellschaft ist die Beklagte zu 2.

Frau T. räumte an ihren Geschäf...

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