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OLG Koblenz Urteil vom 05.12.2024 - 2 UKl 1/23

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Nachgehend

BGH (Urteil vom 18.03.2026; Aktenzeichen IV ZR 184/24)

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern, zu unterlassen, vor oder bei Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern die nachfolgend wiedergegebene oder inhaltsgleiche Klausel zu verwenden, wie dies in § 16 Abs. 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach Tarif ... (...; Anlage K 2 zur Klageschrift vom 15.11.2023) geschehen ist, und/oder

sich gegenüber Versicherungsnehmern, die Verbraucher sind und eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, auf die nachfolgend wiedergegebene oder inhaltsgleiche Klausel zu berufen:

"Als Ausgleich für die Veränderungen der Ertragslage des Versichertenkollektivs aufgrund vorzeitiger Fälligkeit erfolgt ein Abzug, der in Prozent des Deckungskapitals erhoben wird. Mit diesem Abzug wird der Umstand berücksichtigt, dass alle Verträge über ihre Laufzeit hinweg zu den Erträgen beitragen. Diese Erträge fallen in der Regel erst in späteren Versicherungsjahren an. Vorzeitige Vertragsauflösungen bei steigenden Zinsen am Kapitalmarkt schmälern daher den tariflich kalkulierten Ertrag. Der Abzug ist abhängig von dem Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatz mit einer Laufzeit von zehn Jahren, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Sofern dieser Zinssatz nicht mehr von der Deutschen Bundesbank ermittelt wird, kann ein vergleichbarer Index der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank herangezogen werden.

Die Höhe des Abzugs richtet sich nach der folgenden Differenz: Von ...

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BGH IV ZR 184/24
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Leitsatz (amtlich) Zu den Anforderungen an die "Bezifferung" eines (hier: sogenannten kapitalmarktabhängigen) Stornoabzugs gemäß § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG. Normenkette VVG § 169 Abs. 5 S. 1 ...

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