Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Koblenz Urteil vom 04.03.2004 - 7 U 873/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Geriert sich ein Käufer dem Unternehmer ggü. der Wahrheit zuwider als gewerblicher Händler, kann er sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen. Diese sollen den Verbraucher vor der Ausnutzung seiner Marktposition durch den Unternehmer schützen, sie dienen aber nicht dazu, den den Unternehmer täuschenden Verbraucher vor sich selbst zu schützen.

Daher ist der in einem gewerblichen Kfz-Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirksam, wenn der Vertrag ausdrücklich als "Händlergeschäft" bezeichnet ist, obwohl es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt, wenn nicht dieser beweisen kann, dass seine Verbrauchereigenschaft dem Händler bei Vertragsschluss bekannt war oder dieser sie wenigstens hätte erkennen müssen.

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Urteil vom 27.06.2003; Aktenzeichen 10 O 61/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 22.12.2004; Aktenzeichen VIII ZR 91/04)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des LG Koblenz v. 27.6.2003 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Anmerkung:

Der Kläger hatte nach Erlass des Urteils versucht, im Wege einer Tatbestandsberichtigung zu erreichen, dass der Zeuge Y. nach übereinstimmendem Vortrag der Parteien als Vertreter der Beklagten zu bezeichnen sei. Dieses Begehren hat der Senat durch Beschluss v. 8.4.2004 mit der Begründung zurückgewiesen, dass mit der angesprochenen Formulierung kein ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH VIII ZR 91/04
BGH VIII ZR 91/04

  Entscheidungsstichwort (Thema) Gebrauchtwagenkauf. Verbrauchsgüterkauf. Vereinbarter Gewährleistungsausschluss. Wirksamkeit. Vortäuschung eines gewerblichen Geschäftszwecks. Händlergeschäft  Leitsatz (amtlich) Dem Käufer, der dem Verkäufer einen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren