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OLG Koblenz Beschluss vom 21.12.2017 - 13 UF 676/17

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Leitsatz (amtlich)

Besteht zwischen den Eltern keine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsbasis und konnte eine solche auch trotz unterschiedlicher Versuche in der Vergangenheit mittels professioneller Hilfe Dritter nicht hergestellt werden, scheidet nicht nur die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells aus. Vielmehr kommt auch kein in einer Weise stark erweiterter Umgang in Betracht, der einen regelmäßigen Austausch und eine regelmäßige Abstimmung der Kindeseltern über die Kinder betreffende Alltagsfragen und -belange erfordern.

 

Normenkette

BGB § 1684

 

Verfahrensgang

AG Koblenz

 

Tenor

1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 21.11.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren erstrebt der Kindesvater und Beschwerdeführer häufigere und längere Umgangskontakte mit seinen beiden ehelichen Söhnen D. und E. Diese sind 14 und 11 Jahre alt und haben seit der im Jahr 2011 erfolgten Trennung ihrer Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei ihrer Mutter. Beide Eltern wohnen im gleichen Ort knapp einen Kilometer voneinander entfernt. Die Familie ist dem Jugendamt seit der Trennung als problematisch und mit einem erheblichen Konfliktpotential zwischen den Kindeseltern bekannt. Der Kindesvater ist wiederverheiratet und erwartet aus dieser Beziehung ein weiteres Kind.

Der Kindesvater hatte nach der Trennung regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern. Zuletzt waren beide Söhne jenseits der Ferien und Feiertage an jedem Wochenende, im Wechsel mit einer und mit zwei Übernachtungen, bei ihm sowie von Mittwochnachmittag bis Donnerstagmorgen.

Mit der Begründung, die Kinder hegten seit langem den Wunsch, g...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
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  (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.  (2) 1Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt ...

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