Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Koblenz Beschluss vom 12.04.2010 - 10 U 1217/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine in Insolvenz befindliche Partei

 

Leitsatz (amtlich)

Wird über das Vermögen einer Partei, die Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung nebst Wiedereinsetzungsantrag beantragt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, kann dieser wegen §§ 80, 117 InsO grundsätzlich bis auf weiteres keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, auch wenn das Prozesskostenhilfeverfahren durch die Insolvenzeröffnung nicht unterbrochen wird. Allerdings kommt unter Umständen – dazu im einzelnen – ein Prozesskostenhilfeantrag nebst Wiedereinsetzungsantrag des Insolvenzverwalters gemäß § 116 I Nr. 1 ZPO in Betracht; hierfür ist aber jedenfalls die Jahresfrist nach § 234 III ZPO einzuhalten.

 

Normenkette

ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 234 Abs. 3, § 249 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1, § 117 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Trier (Beschluss vom 28.08.2008; Aktenzeichen 7 HK.O 59/08)

BGH (Beschluss vom 20.02.2008; Aktenzeichen XII ZB 179/07)

 

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen das Urteil der 7. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Trier vom 28. August 2008 wird zurückgewiesen.

 

Gründe

Der Gemeinschuldner war Mieter von Geschäftsräumen der Beklagten, die das Mietverhältnis fristlos kündigte. Mit der den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits bildenden Klage fordert der Gemeinschuldner den Ausgleich angeblicher Investitionen für bereits durchgeführte Umbaumaßnahmen in dem Mietobjekt in Höhe von 45.365,84 EUR. Das Landgericht Trier hat die Klage mit Urteil vom 28. August 2008, dem Gemeinschuldner und damaligen Kläger zugestellt am 3. September 2008 (Bl. 158 d. A.), abgewiesen. Mit am 2. Oktober 2008 eingegangenem Schriftsatz seiner damaligen Prozessbevollmächtigten hat de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bild: Haufe Shop

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    Zivilprozessordnung / § 234 Wiedereinsetzungsfrist
    Zivilprozessordnung / § 234 Wiedereinsetzungsfrist

      (1) 1Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren