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OLG Karlsruhe Urteil vom 26.03.2008 - 7 U 152/07

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Leitsatz (amtlich)

1. Die Doppelvertretung der AG durch Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 246 Abs. 2 AktG gilt auch in Fällen, in denen (möglicherweise) ein Interessenkonflikt zwischen den Organen im Einzelfall nicht besteht.

2. Eine Heilung gem. § 189 ZPO kommt nur für Zustellungsmängel in Betracht, die der Zustellung an den vorgesehenen Zustellungsadressaten anhaften, kann aber nicht die Zustellung an einen Dritten (hier den nicht in der Klage als Vertreter aufgeführten Vorstand) ersetzen. Eine Heilung setzt die körperliche Übergabe des Schriftstücks voraus, bloße Kenntnisnahme reicht nicht.

3. Eine rügelose Einlassung gem. § 295 ZPO führt nicht zur Heilung der Zustellungsmängel und Wahrung der materiellen Klagfrist des § 246 AktG, da die Frist nicht disponibel und daher vom Gericht deren Wahrung von Amts wegen zu beachten ist.

 

Normenkette

AktG § 246; ZPO §§ 167, 170, 189

 

Verfahrensgang

LG Mannheim (Urteil vom 14.05.2007; Aktenzeichen 24 O 163/06)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des LG Mannheim - Kammer für Handelssachen - vom 14.5.2007 - 24 O 163/06 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Das LG hat die Anfechtungsklage des Klägers abgewiesen, mit der er drei Beschlüsse, die auf der Hauptversammlung der beklagten Aktiengesellschaft am 3.7.2006 gefasst wurden, angefochten hat, weil die Klagefrist des § 246 Abs. 1 AktG nicht eingehalten worden sei. Wegen des Sach- und Streitstand...

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Aktiengesetz / § 246 Anfechtungsklage
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  (1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.  (2) 1Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. 2Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. 3Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied, wird ...

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