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OLG Karlsruhe Beschluss vom 31.01.2017 - 1 Ws 235/16

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Leitsatz (amtlich)

1. Der Umstand, dass das deutsche Recht eine den Art. 14a, 14b und 14c des niederländischen Strafgesetzbuches entsprechende Möglichkeit einer Teilaussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung bereits im Erkenntnisverfahren nicht kennt, steht unter Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Umwandlung der in den Niederlanden verhängten Strafe in eine im deutschen Recht am meisten entsprechende Sanktion nach §§ 84 ff IRG nicht entgegen (hier: Freiheitsstrafe von einem Jahr, von welcher mit Übernahme sogleich vier Monate zur Bewährung ausgesetzt werden).

2. Da nach Art. 1 Abs. 4 Rb-Freiheitsstrafen die Grundrechte und die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union zu achten sind, findet § 73 Satz 2 IRG schon aufgrund einer rahmenbeschlusskonformen Auslegung Anwendung, ohne dass es eines Rückgriffs auf Grundrechte oder einer ausdrücklichen Erwähnung in den Vorschriften der §§ 84 ff. IRG bedürfte. Eine Vollstreckungshilfe, die gegen allgemeine Grundsätze und Grundrechte des Gemeinschaftsrechts verstößt, ist unzulässig und darf auch nicht nach Maßgabe der §§ 84 ff IRG bewilligt werden.

3. Auch bei der Vollstreckungsübernahme nach § 84 ff IRG verbleibt die Möglichkeit, die an sich zu verbüßende Freiheitsstrafe im Wege der Gnade zur Bewährung auszusetzen.

 

Normenkette

IRG § 73 S. 2, §§ 84, 84a, 84b, 84c, 84g

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts I. vom 31. Oktober 2016 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen.

 

Gründe

I.

H.U. - ein deutscher Staatsangehöriger - wurde durch Urteil der Rechtbank H./Niederlande vom 19.04.2012 wegen versuchter vorsätzlicher unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in dessen Abwesenheit, jedoch in Anwesenheit einer von ihm beauftra...

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  (1) Nach diesem Unterabschnitt richtet sich die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen ...

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