Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Karlsruhe Beschluss vom 20.02.2024 - 18 UF 221/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zurückverweisung aufgrund von Verfahrensmängeln

Leitsatz (amtlich)

Der Kindeswille kann nicht aus dem Vortrag eines Beteiligten abgeleitet werden, sondern ist im Rahmen der Amtsermittlung unter Ausschöpfung der nach Lage des Einzelfalls gebotenen Erkenntnismittel, insbesondere durch persönliche Anhörung des Kindes und Bestellung eines Verfahrensbeistands, zu ermitteln.

Normenkette

FamFG § 26; FamFG § 158 Abs. 1; FamFG § 158 Abs. 2; FamFG § 158 Abs. 3 S. 1; FamFG § 158 Abs. 3; FamFG § 159 Abs. 1

Verfahrensgang

AG Villingen-Schwenningen (Beschluss vom 25.10.2023; Aktenzeichen 2 F 185/23)

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 25.10.2023 (2 F 185/23) einschließlich des Verfahrens aufgehoben.

2. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung und zwar auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Villingen-Schwenningen zurückverwiesen.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens ist eine sorgerechtliche Streitigkeit.

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten und bislang gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes K, geboren am .... Nach ihrer im März 2019 erfolgten Trennung vereinbarten die Eltern, dass ihre am ... geborene Tochter T... bei der Antragstellerin (im Folgenden: Mutter) und K beim Antragsgegner (im Folgenden: Vater) leben solle. Ab Mai 2019 lebte K daher beim Vater, in dessen Haushalt zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt danach auch dessen neue Lebensgefährtin Frau G mit ihrer etwa im Jahr ... geborenen Tochter S einzog. Die Mutter lebt mit T, ihrem heutigen Ehemann und einer weiteren, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Gesetz über das Verfahren i... / § 26 Ermittlung von Amts wegen
Gesetz über das Verfahren i... / § 26 Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren