Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Karlsruhe Beschluss vom 19.05.2006 - 6 W 37/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Mannheim (Beschluss vom 07.12.2005; Aktenzeichen 7 O 323/03)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 15.04.2008; Aktenzeichen X ZB 12/06)

 

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerinnen wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Mannheim vom 7.12.2005 - 7 O 323/03 - wie folgt geändert:

Auf Grund des rechtswirksamen Vergleichs vom 30.11.2004 im Verfahren vor dem BPatG,..., sind an Kosten zu erstatten: 10.416,85 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.4.2005, von den Klägerinnen an die Beklagten.

II. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerinnen je 1/6, die Beklagten zu 1 und 2 als Gesamtschuldner 1/3 und die Beklagten zu 3 und 4 als Gesamtschuldner 1/3.

IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.192,20 EUR festgesetzt.

V. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

Die sofortige Beschwerde der Klägerinnen ist zulässig, sie hat jedoch in der Sache nur zum Teil Erfolg.

Für die Kostenfestsetzung ist von der Streitwertfestsetzung auszugehen, über die der Senat bereits entschieden hat. Das LG hat mit Beschluss vom 2.6.2005 den Streitwert dahin festgesetzt, dass bei einem Gesamtstreitwert von 5.000.000 EUR auf die Rechtsverfolgung gegen die Beklagten zu 1 und 2 2.500.000 EUR, auf die Rechtsverfolgung gegen die Beklagten zu 3 und 4 ebenfalls 2.500.000 EUR entfallen. Zur Begründung hat das LG ausgeführt, dass zwar die Anträge gegen die Beklagten zu 1 und 2 einerseits und die Beklagten zu 3 und 4 andererseits einheitlich gestellt seien, dass aber die angebliche Verletzungshandlung teilweise nicht übereinstimme. Das LG hat zugleich ausgeführt, es halte daran fest, dass der Streitwert bei der Inanspruchnahme eines Unternehmens und deren vertretungsberecht...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BGH X ZB 12/06
BGH X ZB 12/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Unterlassungsbegehren gegen mehrere Personen. Juristische Person. Patentverletzung. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Gegenstandsgleichheit. Rechtsanwaltsgebühren  Leitsatz (amtlich) Bei einem inhaltsgleichen gegen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren