Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Karlsruhe Beschluss vom 17.05.2016 - 7 W 12/16

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Karlsruhe (Beschluss vom 30.12.2015; Aktenzeichen 3 O 225/15)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des LG Karlsruhe vom 30.12.2015, Az. 3 O 225/15, aufgehoben. Die Sache wird an das zuständige LG Karlsruhe zurückverwiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.667 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger nimmt den Beklagten vor dem LG Karlsruhe auf Unterlassung sowie Ersatz materieller und immaterieller Schäden in Anspruch. Er behauptet, der Beklagte habe ihn im Anschluss an einen Streit im Straßenverkehr beleidigt und geschlagen. Er begehrt deshalb ein Schmerzensgeld in der Größenordnung von 1000 EUR, den Ersatz eines Schadens am Kofferraum von 400 EUR und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren von 650,34 EUR. Zudem strebt er die Verurteilung des Beklagten dahin an, dem Kläger "nicht Prügel anzudrohen, den Kläger nicht anzugreifen sowie nicht auf sonstige Weise körperlich zu misshandeln sowie nicht außerhalb behördlicher und gerichtlicher Verfahren mit dem Kläger in Kontakt zu treten."

Wegen des zuletzt genannten Antrags hat sich das LG durch Beschluss vom 30.12.2015 für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das AG Familiengericht - Pforzheim verwiesen. Es hat angenommen, es handele sich insoweit um eine Gewaltsschutzsache im Sinne von §§ 1, 2 GewaltschutzG, für die nach § 210 FamFG die Zuständigkeit des Familiengerichts begründet sei.

Gegen diesen ihm am 8.1.2016 zugestellten Beschluss wendet sich der Kläger mit seiner am 22.1.2016 eingegangenen sofortigen Beschwerde.

II. Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3, Abs. 6 GVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Das LG Karlsruhe is...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


OLG Hamm II-8 UF 77/11
OLG Hamm II-8 UF 77/11

  Leitsatz (amtlich) 1. § 1 GewSchG schützt die antragstellende Person davor, vorsätzlich und widerrechtlich von einer anderen Person an Körper und Gesundheit oder in ihrer Freiheit verletzt zu werden; durch diese Vorschrift wird die physische Integrität ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren