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OLG Karlsruhe Beschluss vom 04.05.2017 - 18 WF 33/16

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Verfahrensgang

AG Emmendingen (Beschluss vom 12.01.2016; Aktenzeichen 4 F 398/15)

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 12.01.2016 dahingehend abgeändert, dass dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für den 1. Rechtszug bewilligt wird, soweit er beantragt, die Jugendamtsurkunde des Kreisjugendamts Emmendingen vom 23.08.1999 (Urk.reg.Nr. 883/1999) dahingehend abzuändern, dass ab dem 01.07.2016 gegenüber dem Antragsgegner kein Unterhalt mehr geschuldet wird.

2. Dem Antragsteller wird Rechtsanwalt K., T., beigeordnet.

3. Der Antragsteller hat ab Aufforderung durch die Landesoberkasse monatliche Raten in Höhe von 55 EUR auf die Verfahrenskosten zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.

Gründe

I. Der Antragsteller begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsabänderungsverfahren.

In einer am 23.08.1999 errichteten Jugendamtsurkunde hatte er sich zur Unterhaltszahlung an seinen am ... geborenen Sohn D. verpflichtet.

Der Antragsteller strebt eine Abänderung der Unterhaltsurkunde dahingehend an, dass seine Unterhaltsverpflichtung ab 01.11.2015 entfällt. Zur Begründung trägt er vor, er habe seine bei Errichtung der Urkunde bestehende Arbeitsstelle im Jahr 2004 verloren. Danach sei er sporadisch als Leiharbeitnehmer beschäftigt gewesen, unter anderem in seinem erlernten Beruf als Metzger. Diesen könne er wegen Rückenproblemen nicht mehr ausüben. Als Leiharbeitnehmer verfüge er über ein Stundenlohn von 8,80 EUR brutto. Das sich daraus ergebende Monatsnettoeinkommen von 1.050 EUR liege unterhalb des Selbstbehalts.

Der Antragsgegner ist dem Verfahrenskostenhilfeantrag entgegengetreten. Unter Berücksichtigung seiner gesteigerten Erwerbsobliegenhe...

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OLG Koblenz 9 WF 545/19
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  Leitsatz (amtlich) Nimmt der Antragsgegner einer Familienstreitsache seinen Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss des Familiengerichts zurück und erscheint im Einspruchstermin nicht, kann ihm Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte ...

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