Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsauslegung bei unwirksamer Bürgschaft
Leitsatz (amtlich)
Die Rechtsprechung des BGH zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (BGH, Urt. v. 4.7.2002 - VII ZR 502/99, BGHReport 2002, 913 = MDR 2002, 1365 = BauR 2003, 1533 ff.) ist nicht auf den Fall einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu übertragen.
Verfahrensgang
LG Essen (Urteil vom 22.05.2003; Aktenzeichen 18 O 496/02) |
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.5.2003 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des LG Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaftsurkunde Nr. #1 der O-Bank über 60.610,36 Euro, ausgestellt am 25.2.1999, an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 75.000 Euro abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 61.000 Euro für die Vollstreckung in der Hauptsache oder i.H.v. 110 % des jeweils beitreibbaren Kostenbetrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Gründe
A. Sachverhaltsdarstellung
Der Senat nimmt Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil. Der Sachverhalt stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die Fa. X GmbH & Co. KG, erstellte als Generalunternehmerin für die Fa. H mbH das Bauvorhaben Technologiezentrum III in E.
Am 31.3.1992/3.4.1992 schloss die Klägerin mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Nachunternehmervertrag über die Ausführung von heizungs-, lüftungs- und klimatechnischen Arbeiten an dem Bauvorhaben ab (Bl. 6-1...