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OLG Hamm Urteil vom 23.10.2007 - 4 U 87/07

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Verfahrensgang

LG Bielefeld (Urteil vom 03.05.2007; Aktenzeichen 11 O 4/07)

 

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 3.5.2007 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des LG Bielefeld teilweise abgeändert.

Über die vom LG ausgesprochene Verurteilung hinaus wird der Beklagte zu 2) verurteilt,

1. es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die nachfolgenden Behauptungen aufzustellen, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten,

2.11.2006:

"An dieser Stelle fällt mir nur ein Wort ein: LÜGE. Anders kann man diese Texte der ... nicht begreifen. Kann sich nicht mal ein Anwalt dieser offensichtlichen Falschaussage annehmen? Denn es ist kaum zu glauben, dass diese Aussage ein Einzelfall ist!"

"Hier soll der Besteller bewusst irregeführt werden, in dem ihm Glauben gemacht wird: Kaufe hier und Du bekommst die Ware schnell und direkt."

wie geschehen in dem im Internet veröffentlichten Text des Beklagen zu 2) gem. Anlage K 2.

17.10.2006:

"... Wenn aber der Werbende damit seine Besucher wissentlich hinter das Licht führt,..."

wie geschehen in dem im Internet veröffentlichten Text des Beklagen zu 2) gem. Anlage K 2,

2. schriftlich Auskunft darüber zu erteilen, auf welchen Internetseiten und Blogs die unter Ziff. 1. aufgestellten Behauptungen über die Klägerin eingestellt wurden.

3. Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 2) verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den Handlungen gem. Ziff. 1 entstanden ist und/oder noch entstehen wird.

4. Der Beklagte zu 2) wird ferner verurteilt, an die Klägerin ei...

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