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OLG Hamm Urteil vom 09.12.2010 - I-6 U 56/10

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Verfahrensgang

LG Dortmund (Entscheidung vom 10.02.2010; Aktenzeichen 2 O 101/09)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 07.02.2012; Aktenzeichen VI ZR 29/11)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.02.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I.

Die Klägerin verlangt als Rechtsnachfolgerin der S AG Schadensersatz, weil ein Bagger der Beklagten am 15.05.2007 bei Rodungsarbeiten in I über die Trasse einer unterirdischen Gasleitung gefahren und dabei von einer sogenannten Baggermatte abgerutscht ist.

Daraufhin ist die Leitung freigelegt und vermessen worden. Es ist eine Unrundheit festgestellt worden, die sich aber innerhalb der zulässigen Grenzwerte hielt, so dass an der Leitung selbst keine Reparatur durchgeführt werden mußte. Die Ferngasleitung mußte auch zu keinem Zeitpunkt abgeschaltet werden.

Im Grundbuch ist für die S AG das Recht eingetragen, in einem Grundstücksstreifen von 8 m Breite eine Ferngasleitung zu betreiben nebst Benutzungsrecht und Bebauungsverbot.

Die Klägerin begehrt Ersatz der Überprüfungskosten in Höhe von insgesamt 8.904,92 Euro (7.483,13 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer) nebst Zinsen.

Die Beklagte macht demgegenüber geltend, dass kein dinglich geschütztes Rechtsgut verletzt worden sei.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Zwar könne das ungeschützte Befahren des Schutzstreifens der Gasleitung einen grundstücksbezogenen Eingriff in das dinglich gesicherte Nut...

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BGH VI ZR 29/11
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  Leitsatz (amtlich) Wird ein Grundstück, das mit dem Recht belastet ist, dort eine unterirdische Ferngasleitung zu betreiben, mit einem Bagger überfahren, kann ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines sonstigen Rechts i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB in ...

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