Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Urteil vom 07.10.2004 - 27 U 72/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arglistige Täuschung durch Unterlassen

 

Leitsatz (amtlich)

Die Anfechtung einer Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen kann nicht darauf gestützt werden, dass der Vertragspartner eine bereits bei Abschluss dieser Vereinbarung vorhandene Absicht verschwiegen hat, den anderen Vertragspartner demnächst in sittenwidriger Weise zu schädigen.

 

Verfahrensgang

LG Hagen (Urteil vom 09.04.2003; Aktenzeichen 22 O 160/02)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 20.06.2005; Aktenzeichen II ZR 232/04)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9.4.2003 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des LG Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

A. Der Beklagte, Herr S., Herr G. und Herr Q. waren Gesellschafter der 1990 gegründeten Klägerin, einer KG, sowie ihrer Komplementär-GmbH. Der Beklagte war zudem aufgrund eines Anstellungsvertrages Geschäftsführer der Klägerin mit einem Monatsgehalt von zuletzt 35.000 DM zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Bis zur Gründung der Klägerin waren die Mitgesellschafter des Beklagten als Handelsvertreter der jetzigen Hauptwettbewerberin der Klägerin, der F. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Fa. F.), tätig gewesen, der Beklagte selbst als deren leitender Angestellter. Sie hatten sich von der Fa. F. im Streit getrennt. Herr S. war und ist Inhaber einer Reihe von Patenten für Verschlusselemente, die die Fa. F. während dessen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2025
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


BGH II ZR 232/04
BGH II ZR 232/04

  Leitsatz (amtlich) Schließt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem - zugleich die Gesellschaft vertretenden - Mitgesellschafter einen dreiseitigen Vergleich, demzufolge er seinen Geschäftsanteil an den Mitgesellschafter überträgt, sein ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren