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OLG Hamm Beschluss vom 30.03.2021 - 2 Ws 217/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Erkenntnisses für den Fall der Nichterbringung einer gemeinnützigen Leistung

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Erkenntnisses, in dem der verurteilten Person eine alternative Sanktion in Form der Verpflichtung zur Erbringung gemeinnütziger Arbeitsstunden auferlegt und für den Fall der Nichterbringung der gemeinnützigen Leistung in Tagen bemessene Haft festgesetzt worden ist, nach § 90 h Abs. 3 IRG unter dem Vorbehalt, dass gegen die verurteilte Person die zuvor bestimmte freiheitsentziehende Sanktion verhängt wird, bedarf es keiner Umwandlung der alternativen Sanktion oder der freiheitsentziehenden Sanktion.

 

Normenkette

IRG §§ 90a, 90b, 90c, 90g, 90h

 

Verfahrensgang

LG Essen (Entscheidung vom 11.11.2020; Aktenzeichen I StVK 1448/20)

 

Tenor

  1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
    1. Das Urteil des Gerichtshof 's-Hertogenbosch vom 09.11.2018 (AZ.: 20-003532-16) wird hinsichtlich der Verurteilung zu einer gemeinnützigen Leistung von noch 118 Stunden, bei Nichtleistung zu ersetzen durch 59 Tage Haft, unter dem Vorbehalt, dass gegen den Verurteilten die in dem ausländischen Erkenntnis insoweit bereits bestimmte freiheitsentziehende Sanktion verhängt wird, für vollstreckbar erklärt.
    2. Die Überwachung der unter Ziff. 2.a) dieser Beschlussformel genannten alternativen Sanktion wird für zulässig erklärt.
    3. Dem Verurteilten wird aufgegeben, die gemeinnützige Leistung von noch 118 Stunden binnen eines Jahres nach Rechtskraft dieses Beschlusses vollständig zu erbringen.
  2. Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden als unbegründet verworfen und die weitergehenden Anträge der Staatsanwaltschaft Essen zurückgewiesen.
  3. Die durch das Rechtsmittel des Verurteilten verursachten Kosten werden...

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Gesetz über die internation... / § 90a Grundsatz
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  (1) Nach diesem Unterabschnitt richtet sich die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen ...

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