Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 26.07.2011 - II-2 WF 131/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Einer nicht am Verfahren beteiligten Person steht ein Beschwerderecht gegen die Zurückweisung des Antrags auf Akteneinsicht zu. Jedenfalls bei einem nach Verfahrensabschluss gestellten Akteneinsichtsantrag folgt dies aus § 23 EGGVG. Denn die Entscheidung des Gerichts über die Gewährung des Akteneinsichtsrechts gegenüber einem Dritten ist keine Endentscheidung i.S.v. § 58 FamFG sondern ein Justizverwaltungsakt nach § 23 EGGVG.

 

Normenkette

FamFG § 13 Abs. 2; EGGVG § 23

 

Verfahrensgang

AG Marl (Beschluss vom 13.05.2011; Aktenzeichen 36 F 280/09)

 

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG - Familiengericht - Marl vom 13.5.2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren nach einem Gegenstandswert von 1.000 EUR.

 

Gründe

I. Durch Beschluss vom 30.4.2010 hat das AG Marl im vorliegenden Verfahren auf den Antrag des Notars C in C2 (Urk-Nr. 573/2009) die Annahme der am 15.3.1941 geborenen Frau F, durch Frau U, geb. 11.7.1922, als Kind ausgesprochen.

Bereits am 31.7.2008 hatte die Annehmende der Anzunehmenden eine notariell beurkundete Altersvorsorgevollmacht erteilt. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2010 veranlasste die Anzunehmende die Unterbringung der Annehmenden im I-Seniorenzentrum in C2. Bei einer richterlichen Anhörung der Annehmenden im Seniorenzentrum am 25.1.2011 in dem Betreuungsverfahren AG Bochum 17 XVII T 606 (vormals 18 XVII T 606) ergab sich der Eindruck einer fortgeschrittenen Demenz.

Die Antragstellerin ist die Schwester der Annehmenden. Sie hat in dem beim AG Bochum anhängigen Betreuungsverfahren beantragt, der Annehmenden einen Betreuer zu bestellen. Die Unterbringung im Seniorenzentrum sei gegen den Willen ihrer Schwester erfolgt. Hierbei habe die Anzunehmende eigen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Gesetz über das Verfahren i... / § 13 Akteneinsicht
Gesetz über das Verfahren i... / § 13 Akteneinsicht

  (1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen.  (2) 1Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren