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OLG Hamm Beschluss vom 25.08.2009 - I-15 Wx 16/09

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Leitsatz (amtlich)

Der Ausweis einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan eines Wohnungseigentümers entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn im Rahmen der Genehmigung der Jahresabrechnung in für den betroffenen Wohnungseigentümer nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise dargelegt wird, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage die Gemeinschaft gegen ihn einen Erstattungsanspruch geltend macht.

 

Normenkette

WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3, § 28 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LG Essen (Beschluss vom 18.11.2008; Aktenzeichen 9 T 7/08)

AG Bottrop (Beschluss vom 26.11.2007; Aktenzeichen 5 II 5/07)

 

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des AG vom 26.11.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 5.3.2007 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 werden teilweise für ungültig erklärt, soweit durch sie die Genehmigung zu den Jahresabrechnungen 2005 und 2006 erteilt worden ist, und zwar beschränkt auf die Rechnungspositionen

  • Sonderaufgaben f. einzelne Eigentümer in der Jahresabrechnung 2006,
  • Reparaturkosten in beiden Jahresabrechnungen,
  • Instandhaltungskosten in beiden Jahresabrechnungen

der Einzelabrechnungen.

Die durch die Entscheidung des AG ausgesprochene Ungültigerklärung der Verwalterentlastung in den vorgenannten Eigentümerbeschlüssen bleibt bestehen.

Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9 der Eigentümerversammlung vom 5.3.2007 wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen verbleibt es bei der Entscheidung der Vorinstanzen über die weitergehenden Anträge der Beteiligten zu 1).

Die in dem Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten Feststellungsanträge werden als unzulässig abgewiesen.

Von den Gerichtskosten der ersten und zweiten Insta...

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