Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 22.07.2003 - 15 W 58/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Befreiung von Notargebühren auch für Erben des Sozialhilfeempfängers

 

Leitsatz (amtlich)

Befreiung von Notargebühren nach §§ 143 Abs. 2 KostO, 64 Abs. 2 S. 3 SGB-X ist auch dem Erben des Sozialhilfeempfängers zu gewähren, der auf Ersatz der Kosten der Sozialhilfe in Anspruch genommen wird.

Auslagenfreiheit besteht nicht.

 

Normenkette

KostO § 143 Abs. 2; SGB-X § 64 Abs. 2 S. 3 Nr. 2; BSHG § 92 ff.

 

Verfahrensgang

LG Münster (Beschluss vom 23.01.2003; Aktenzeichen 5 T 757/02)

 

Tenor

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wird der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde wird die Notarkostenberechnung vom 16.4.2002 zu UR-Nr. 126/2002 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Schreibauslagen § 136 III KostO (Fotokopien 6 Stück) 3,00 Euro

Sonstige Auslagen §§ 152 II, 137 Ziff. 1, Ziff. 2 KostO 3,62 Euro

Zwischensumme netto 6,62 Euro

16 % Umsatzsteuer § 151a KostO 1,06 Euro

zu zahlender Betrag 7,68 Euro

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 49,44 Euro festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Beteiligte zu 2) beglaubigte am 16.4.2002 die Unterschrift der Beteiligten zu 1) unter einer Grundschuldbestellung nebst Eintragungsantrag zugunsten der Stadt G. als Sozialhilfeträger. Die Grundschuld dient der Absicherung des Kostenersatzanspruchs der Stadt G. nach § 92c BSHG gegen die Beteiligte zu 1) als Erbin nach ihrer Mutter. Für die Beglaubigung erteilte der Notar am 16.4.2002 eine Kostenrechnung unter Ansatz einer 5/10-Gebühr nach § 38 Abs. 2 Nr. 5a KostO sowie der aus dem Tenor ersichtlichen Auslagen. Der Präsident des LG hat die Auffassung vertreten, dass für die Beurkundung die Kostenfreiheit nach §§ 143 Abs. 2 KostO, 64 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB-X gelte. Auf Bitten des Notars hat er diesen angewiesen, insoweit die...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Kostenordnung [bis 01.08.2013] / § 143 Nichtanwendung des Ersten Teils
Kostenordnung [bis 01.08.2013] / § 143 Nichtanwendung des Ersten Teils

  (1) Fließen die Gebühren für die Tätigkeit des Notars diesem selbst zu, so finden die folgenden Vorschriften des Ersten Teils keine Anwendung: §§ 11 und 13 (Allgemeine Vorschriften über Kostenbefreiungen, Gebührenfreiheit für einzelne Gesamtschuldner), § ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren