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OLG Hamm Beschluss vom 22.03.2012 - III-3 RBs 68/12

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Leitsatz (amtlich)

Ein Verwerfungsurteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG darf jedenfalls auch dann erlassen werden, wenn ein vorangegangenes Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht insgesamt aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war, und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abweicht.

 

Verfahrensgang

AG Bielefeld (Aktenzeichen 36 OWi 741/11)

 

Tenor

Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters).

Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

 

Gründe

I.

Gegen den Betroffenen ist durch Bußgeldbescheid der Stadt C wegen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr (festgestellte Atemalkoholkonzentration 0,31 mg/l) ein Bußgeld in Höhe von 500 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub gem. § 25 Abs. 2 a StVG festgesetzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hat auf den Einspruch des Betroffenen mit Sachurteil vom 11. Juli 2011 auf dieselben Rechtsfolgen erkannt. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat dieses Urteil wegen eines Verfahrensmangels mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.

Mit dem angefochtenen Urteil vom 16. Dezember 2011 hat das Amtsgericht Bielefeld den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 1. Februar 2011 (Stadt Z gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, nachdem der Betroffene im Hauptverhandlungstermin nicht erschienen war. Zuvor hatte der Verteidiger mit Fax vom 14. Dezember 2011 beantragt, den Hauptverhandlungstermin aufzuheben, ...

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  Leitsatz (amtlich) Der Senat ist - anders als das OLG Hamm - der Auffassung, dass das Amtsgericht den Einspruch eines nicht vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid auch dann gemäß § 74 Abs. 2 ...

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