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OLG Hamm Beschluss vom 22.01.2008 - 15 W 270/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft. Aufhebungsanspruch der Erbengemeinschaft hinsichtlich eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück. außerordentliche örtliche Zuständigkeit. Feststellungen zur Erbenermittlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Beziehen sich mehrere Erbengemeinschaften jeweils auf verschiedene ideelle Grundstücksbruchteile, so handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 1961 BGB, wenn ein Aufhebungsanspruch gegen den Nachlass eines Erblassers geltend gemacht werden soll, zu dem ein Miteigentumsanteil an dem Grundstück gehört.

2. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass § 74 FGG sich nicht auf eine gem. § 1961 BGB anzuordnende Nachlasspflegschaft erstreckt.

 

Normenkette

BGB §§ 1960-1961; FGG § 74; BGB § 1008

 

Verfahrensgang

LG Paderborn (Beschluss vom 15.06.2007; Aktenzeichen 5 T 163/07)

AG Delbrück (Aktenzeichen 4 AR 254/06)

 

Tenor

Unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des AG Delbrück vom 7.3.2007 aufgehoben, soweit die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach Frau H abgelehnt worden ist.

Insoweit wird die Sache mit der Maßgabe an das AG zurückverwiesen, dass diesem bei der erneuten Behandlung der Sache die Prüfung seiner örtlichen Zuständigkeit vorbehalten bleibt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf bis zu 1.200 EUR festgesetzt, wovon 800 EUR auf die Zurückweisung der weiteren Beschwerde entfallen.

 

Gründe

I. Die Beteiligten sind in mehreren Erbengemeinschaften Miteigentümer der im Grundbuch von Z2 Blatt ... verzeichneten Grundstücke. Sie haben die Teilungsversteigerung dieser Grundstücke beantragt. Das AG Paderborn als Zwangsversteigerungsgericht konnte nicht alle weiteren, im Grundbuch verzeichneten Miteigentümer an dem Vers...

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