Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 14.06.2009 - 11 UF 220/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gefährdung des Kindeswohls: Entziehung des väterlichen Sorgerechts bei ablehnender Haltung ggü. gebotener Fremdunterbringung der Kinder. Entbindung des Jugendamtes von der Aufgabe der Ergänzungspflegschaft

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Entziehung des väterlichen Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung bei nachhaltig ambivalenter Haltung gegenüber einer gebotenen Fremdunterbringung der Kinder.

2. Entbindung des Jugendamtes von der Aufgabe der Ergänzungspflege wegen fehlender ernsthafter Bemühungen, Empfehungen eines gerichtlich eingeholten Gutachtens nachhaltig umzusetzen.

 

Normenkette

BGB § 1666

 

Verfahrensgang

AG Ibbenbüren (Beschluss vom 08.09.2008; Aktenzeichen 41 F 315/07)

 

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG - Familiengericht - Ibbenbüren vom 8.9.2008 wird zurückgewiesen.

In Abänderung des Beschlusses des AG - Familiengericht - Ibbenbüren vom 8.9.2008 wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht, Anträge auf Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu stellen, im Hinblick auf die Kinder

X1 X, geboren am 16.8.1998 und

X2 X, geboren am 18.5.1996

dem Jugendamt der Stadt Ibbenbüren entzogen und Frau T, T-Str. b, ... M als Ergänzungspflegerin, die ihr Amt berufsmäßig ausübt, übertragen.

Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

 

Gründe

I. Die Parteien sind die leiblichen Eltern der am 28.5.1996 geborenen X2 und des am 16.8.1998 geborenen X1 X.

Nachdem die Antragsgegnerin 1990 im Alter von 23 Jahren mit ihrer Mutter aus Vietnam nach Deutschland gekommen war, heiratete sie Herrn X. Aus dieser Ehe ist das Kind X3 X, geboren am 22.1.1992 hervorgegangen. Im Jahr 1993 lernte die Antragsgegnerin den Antragsteller kennen, der in ihrem Nachbarhaus wohnte. Der Antragsteller ist und war verheirate...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Bürgerliches Gesetzbuch / § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

  (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren