Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 09.07.2015 - 15 W 258/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Für den grundbuchverfahrensrechtlichen Vollzug einer Bestandteilszuschreibung ist ausreichend, dass die Einheitlichkeit der Rangverhältnisse der das Hauptgrundstück und das zuzuschreibende Grundstück belastenden Grundpfandrechte mit der Eintragung der Bestandteilszuschreibung hergestellt wird.

 

Normenkette

GBO § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 6 Abs. 2

 

Verfahrensgang

AG Tecklenburg (Aktenzeichen LA-147A-76)

 

Tenor

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

 

Gründe

I. Die Beteiligte ist Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes, der aus insgesamt fünf Einzelgrundstücken besteht. Das unter Nr. 6 des Bestandsverzeichnisses geführte Flurstück X ist flächenmäßig mit Abstand am größten; die Flurstücke X (lfd. Nr. 7 des Bestandsverzeichnisses), X (lfd. Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses) und (lfd. Nr. 9 des Bestandsverzeichnisses) grenzen jeweils an das Flurstück X an. Das Flurstück X (lfd. Nr. 10 des Bestandsverzeichnisses) grenzt seinerseits an das Flurstück X an.

Die Grundstücke lfd. Nrn. 6 bis 9 des Bestandsverzeichnisses (Flurstücke X, X, X und X) erwarb die Beteiligte aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 13.3.1920... (UR-Nr. .../20... des Notars N1 in P); sie wurde am 4.5.1920... insoweit als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück lfd. Nr. 10 des Bestandsverzeichnisses (Flurstück X) erwarb sie aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 25.4.1920... (UR-Nr. .../20... des Notars Dr. N in P) und wurde am 14.6.1920... als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

Die Einzelgrundstücke zu Bestandsverzeichnis lfd. Nrn. 6 bis 9 sind in Abteilung III belastet mit vier Gesamtgrundschulden, dort laufende Nrn. 17 bis 20. Alle fünf Grundstücke sind in Abteilung III belastet mit einer dort unter laufender Nr. 21 eingetragenen weiteren Gesamtgrundschuld.

Gläubigerin ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Grundbuchordnung / § 5 [Vereinigung von Grundstücken]
Grundbuchordnung / § 5 [Vereinigung von Grundstücken]

  (1) 1Ein Grundstück soll nur dann mit einem anderen Grundstück vereinigt werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. 2Eine Vereinigung soll insbesondere dann unterbleiben, wenn die Grundstücke im Zeitpunkt der Vereinigung wie folgt belastet ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren