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OLG Hamm Beschluss vom 08.10.2002 - 15 W 322/02

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Leitsatz (amtlich)

1. Zur Bestellung eines Betreuers nach deutschem Recht neben einer bereits nach US-amerikanischem Recht bestehenden Vormundschaft für eine dort befindliche deutsche Staatsangehörige (Ermessensentscheidung nach § 47 FGG bleibt offen).

2. Die Auswahl der Person eines nach deutschem Recht zu bestellenden Betreuers ist nicht gebunden an die Vorstellungen eines US-amerikanischen Gerichts über eine solche Auswahlentscheidung, von der dieses eine, Rückführung der deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland abhängig macht.

 

Normenkette

FGG § 47; BGB § 1897

 

Verfahrensgang

LG Bielefeld (Aktenzeichen 23 T 137/02,)

AG Bad Oeynhausen (Aktenzeichen 17 XVII F 226)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des AG Bad Oeynhausen vom 18.3.2002 wie folgt abgeändert:

Die Bestellung der Beteiligten zu 3) als weitere Betreuerin neben der Beteiligten zu 2) mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge entfällt.

Für den Aufgabenkreis Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen ggü. Herrn L. wird die Beteiligte zu 2) zur Betreuerin der Betroffenen bestellt.

 

Gründe

I. Die Betroffene besuchte ab dem Jahre 1994 als Austauschschülerin eine High School in den USA. Dort verliebte sie sich in, einen damaligen Mitschüler, Herrn L. Nach dem Schulbesuch nahm die Betroffene ein Studium an der Universität in M. auf.

Die Betroffene wurde am 30.9.1996 Opfer eines Verkehrsunfalls, bei dem sie schwerste Verletzungen, insb. eine schwere Hirnverletzung, erlitt. Nach der Krankenhausbehandlung wurde sie in die oben genannte Rehabilitationsklinik verlegt, wo sie sich bis heute befindet. Das Krankheitsbild ist durch eine Mehrfachbehinderung geprägt. Die Betroffene kann sich nur in einem Rollstuh...

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