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OLG Hamm Beschluss vom 06.12.2019 - 27 W 107/19

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Verfahrensgang

AG Essen (Aktenzeichen PR 4115 (Fall 3))

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Essen vom 18.07.2019 aufgehoben.

 

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist begründet.

Die angemeldete Änderung kann entgegen der Ansicht des Registergerichts unter dem Gesichtspunkt der Namensfortführung nach § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 24 Abs. 1 HGB in das Partnerschaftsregister eingetragen werden.

1. Der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915 f.) hat nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt, wenn

(1.) sie im Interesse der Allgemeinheit notwendig oder wünschenswert sind, etwa im Hinblick auf eine Erweiterung oder Einschränkung des Geschäftsumfangs, der Umbenennung des Firmensitzes oder einer Sitzverlegung, oder

(2.) sich die Verhältnisse inzwischen geändert haben und deshalb eine Änderung der Firma vom Standpunkt des Firmeninhabers bei objektiver Beurteilung ein sachlich berechtigtes Anliegen ist; dabei ist es jedoch geboten, dass eine solche Änderung den Grundsätzen der Firmenbildung entspricht und keinen Zweifel an der Identität mit der zunächst übernommenen Firma aufkommen lässt.

2. Von diesen Grundsätzen, die auch heute noch gelten und insbesondere von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt werden (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NZG 2005, 925 ff.; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 949 f.; Senat, Beschluss vom 29.07.2014, 27 W 63/14; Beschluss vom 05.10.2016, 27 W 107/16, NZG 2016, 1351 ff.; Beschluss vom 01.02.2018, 27 W 145/17, NZG 2018, 1355 ff.), ist das Registergericht zwar zutreffend ausgegangen; unter dem zweitgenannten Aspekt kann der angemeldete Name aber im vorliegenden Einzelfall eingetragen werden. Darauf haben die Beteiligten mit ihrer Beschwerdebegründung zu Recht hingewiesen.

a. Auch hier besteht vom Sta...

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OLG Hamm 15 W 87/02
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  Leitsatz (amtlich) Fügt der Inhaber einer nach den §§ 22 Abs. 1, 24 Abs. 1 HGB fortgeführten Firma eines Einzelkaufmanns eine Sachbezeichnung (hier: Autohaus) hinzu, so kann dies im Einzelfall zulässig sein, wenn Zweifel an der Identität der bisherigen ...

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