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OLG Hamm Beschluss vom 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01

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Leitsatz (amtlich)

Bei der Identifizierung des Angeklagten aufgrund einer Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren und anschließendem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung müssen die Urteilsgründe hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist.

 

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Siegen zurückverwiesen.

 

Gründe

Das Landgericht Siegen hat den Angeklagten in der Sitzung vom 18. Juli 2001 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15, - DM verurteilt. Dem Angeklagten wurde darüber hinaus die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch fünf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.

Nach den zu der abgeurteilten Tat getroffenen Feststellungen befuhr der Angeklagte am 2. August 2001 mit dem auf seinen Bruder zugelassenen PKW Nissan mit dem amtlichen Kennzeichen in Kreuztal die Marburger Straße, Fahrtrichtung Kredenbach. Obwohl der Angeklagte gesehen habe, dass ihm auf der Gegenfahrbahn ein Noteinsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht und erheblicher Geschwindigkeit entgegen kam, sei er zum Überholen auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und habe dabei mehrfach seine Scheinwerfer betätigt. Um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern, sei das Noteinsatzfahrzeug zunächst nach rechts gelenkt worden. Sodann habe der Fahrer dieses Fahrzeugs eine Voll...

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