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OLG Hamm Beschluss vom 02.05.2012 - II-9 UF 57/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterliche Sorge: Keine Abwendung der Gefährdung des Kindeswohls bei Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zu dessen Fremdunterbringung bei Gefahr eines Widerrufs der Zustimmung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zur Fremdunterbringung des eigenen Kindes ist nicht geeignet, eine in seinem Haushalt bestehende Gefährdung für das kindliche Wohl abzuwenden, wenn die akute und gegenwärtige Gefahr eines jederzeitigen Widerrufs seiner Zustimmung zur Fremdunterbringung besteht.

 

Normenkette

BGB §§ 1666, 1666a

 

Verfahrensgang

AG Minden (Beschluss vom 30.01.2012; Aktenzeichen 33 F 321/11)

 

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 30.1.2012 erlassenen Beschluss des AG - Familiengericht - Minden wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Beschwerdeführerin ist die leibliche Mutter des am 14.8.2006 geborenen Kindes C. Sie ist mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet. Eine gemeinsame Sorgeerklärung haben die Eltern von C nicht abgegeben. Beide Eltern sind drogenabhängig. Die Drogenproblematik der Mutter bestand schon vor der Geburt des Kindes.

Aufgrund der Drogenproblematik seiner Eltern ist es in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Herausnahme des Kindes aus der Familie gekommen: Im Oktober 2010 wechselte C aufgrund eines akuten Drogenkonsums ihrer Mutter vorübergehend in den Haushalt ihrer Tante. Nach einer gemeinsamen Drogentherapie ihrer Eltern kehrte sie im März 2011 in den Haushalt der Mutter im Umfeld einer Mutter-Kind-Einrichtung zurück. Im August 2011 wurde C in Obhut genommen, nachdem es mehrfach zu Rückfällen aufgrund des Drogenkonsums der Mutter gekommen war und diese - ohne Absprache mit dem Jugendamt - d...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
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  (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der ...

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