Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamburg Urteil vom 22.06.2007 - 14 U 202/06

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 25.09.2006; Aktenzeichen 331 O 45/06)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 01.07.2008; Aktenzeichen VI ZR 188/07)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 31, vom 25.9.2006 - Geschäfts-Nr.: 331 O 45/06 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin, ein belgischer Versicherer in der Rechtsform einer AG, macht gem. § 17 Abs. 1, 4 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1b AuslPflVG Ausgleichsansprüche aus Anlass eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am Morgen des 1.12.2003 auf der BAB 7 in Richtung Hannover hinter dem Maschener Kreuz ereignete. Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Verband von Versicherern, der die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für Verkehrsunfälle ausländischer Fahrzeuge im Bundesgebiet übernommen hat.

Verursacht wurde der Verkehrsunfall mit erheblichen Sach- und Personenschäden dadurch, dass mehrere Fahrzeuge eine auf der Fahrbahn liegende Karkasse überfuhren, die sich von dem dänischen Auflieger (Kennzeichen ...) einer luxemburgischen Sattelzugmaschine (Kennzeichen ...) gelöst hatte. Die Geschädigten machten ihre jeweiligen Schadensersatzansprüche i.H.v. insgesamt 95.171,05 EUR gem. §§ 2, 6 AuslPflVG über den Beklagten geltend. Die Abwicklung des Schadens erfolgte direkt zwischen der rechtlich für den Beklagten handelnden Fa. S. Deutschland GmbH und der Klägerin als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der luxemburgischen Sattelzugmaschine.

Di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bundeswaldgesetz / §§ 39 - 40 Abschnitt V Ergänzende Vorschriften
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 35 - 55 Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
    0
  • Landeswaldgesetz Hamburg / Anlage 2 Beschilderung (§ 9 Abs. 1)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen
Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen
Bild: Haufe Shop

Die neue Auflage des Standardwerks beschreibt neben den Richtlinien für das Rechnungswesen auch den Jahresabschluss und Lagebericht bis hin zur Offenlegung speziell für die Wohnungswirtschaft. Alle Änderungen im Jahresabschluss sind berücksichtigt.


BGH VI ZR 188/07
BGH VI ZR 188/07

  Entscheidungsstichwort (Thema) System der grünen Karte. Direktanspruch gegen das jeweilige Büro des Unfalllands. Gewährung von Mindestdeckungsschutz nach den Regeln des Besuchslands. Garantieversprechen der Büros. Vorleistende Regulierungsstellen. Pflicht ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren