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OLG Hamburg Urteil vom 21.11.2001 - 5 U 23/01

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Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 01.10.1999; Aktenzeichen 308 O 4/99)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 01.10.1999 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 9.000,– abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Klägerinnen um DM 50.000,–.

Gegen das Urteil wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.

und beschlossen:

Der Streitwert wird für die erste und zweite Instanz auf DM 50.000.– festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Ballettmusik „Der Grüne Tisch/The Green Table/La Table Vert”. Das 1932 in Paris uraufgeführte Ballettwerk war von Fritz A. Cohen (Musik) und Kurt Jooss (Choreographie und Libretto) geschaffen worden und ist bis heute mehrfach international präsentiert worden.

Die Klägerinnen sind die Töchter des im Jahr 1979 verstorbenen Kurt Jooss. Sie sind Inhaberin der Urheberrechte an dem streitigen Werk. Als Erbinnen ihres Vaters sind sie im Jahr 1979 in dessen Rechtsposition eingetreten (Erbschein in Anlage K1). Darüber hinaus hatte ihnen Frau Elsa Kahl Cohen, die Witwe des Komponisten Fritz A. Cohen, mit letztwilliger Verfügung aus dem Jahr 1982 die auf sie übergegangenen Urheberrechte ihres verstorbenen Mannes vererbt (Testamentseröffnungsprotokoll vom 11.01.1995 in Anlage K2). Sie verwalten die Rechte an dem Werk in eigener Verantwortung.

Das Werk ist zu Lebzeiten der Urheber nicht auf Tonträger erschienen. Allerdings war bereits im Jah...

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