Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamburg Beschluss vom 26.10.2018 - 2 Ws 183/18, 1 OBL 94/18

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Entscheidung vom 03.08.2018; Aktenzeichen 167 Gs 576/18)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 32, vom 03. August 2018 wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe verworfen, dass der Vermögensarrest sowie der Hinterlegungsbetrag jeweils auf einen Betrag in Höhe von 40.758,60 € herabgesetzt werden.

 

Gründe

I.

Das Finanzamt für Prüfdienste und Strafsachen in Hamburg ermittelt gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Ihm wird vorgeworfen, für sein gewerbliches Einzelunternehmen in der Zeit vom 29. Dezember 2014 bis zum 28. Februar 2017 in den für die Kalenderjahre 2013 und 2014 beim Finanzamt Hamburg-Bergedorf und für das Kalenderjahr 2015 bei dem Finanzamt Hamburg-Ost eingereichten Umsatzsteuererklärungen Vorsteuern aus Rechnungen der Firmen M... ...GmbH, N... GmbH, Q... GmbH und A... GmbH geltend gemacht zu haben, obwohl diese - wie er gewußt habe - sogenannte "Servicegesellschaften" gewesen seien, die keinerlei Geschäftstätigkeiten ausgeübt und lediglich Scheinrechnungen ausgestellt haben.

Der Beschuldigte hatte in den Jahren 2014 bis 2017 die folgenden Umsatzsteuerjahreserklärungen an das Finanzamt übermittelt:

Eingang

Umsatzsteuer

Vorsteuerbeträge gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

29. Dezember 2014

103.189,38 €

56.796,04 € (Vorauszahlung 46.201,60 €)

29. Februar 2016

75.806,39 €

44.022,52 € (Vorauszahlung 32.323,56 €)

28. Februar 2017

32.137,74 €

17.575,75 € (Vorauszahlung 7.2015,69 €)

Zu diesen Umsatzsteuerjahreserklärungen waren jeweilig vom Finanzamt Mitteilungen, und zwar unter dem 13. Januar 2015, 10. März 2016 und 10. März 2017, an den steuerlichen Berater erfolgt, dass den eingegangen Umsatzsteuerjahreserklärungen zugestimmt werd...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    OLG Stuttgart 1 Ws 163/17
    OLG Stuttgart 1 Ws 163/17

    Leitsatz (amtlich) 1. Nach § 111e Abs. 1 StPO in der seit 1. Juli 2017 geltenden Fassung steht die Anordnung eines Vermögensarrestes - wie bisher - grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Strafverfolgungsbehörden. Liegt allerdings ein dringender ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren