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OLG Hamburg Beschluss vom 20.03.2019 - 1 Verg 1/19

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Normenkette

GWB § 160 Abs. 3 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Beschluss vom 19.12.2018; Aktenzeichen VgK FB 9/18)

 

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Finanzbehörde vom 19. Dezember 2018, Az. VgK FB 9/18, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Antragstellerin und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer wird für jeweils notwendig erklärt.

Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf EUR 18.600,00.

 

Gründe

I. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene wenden sich mit ihren sofortigen Beschwerden gegen einen Beschluss der Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, durch den auf einen Nachprüfungsantrag der Antragstellerin das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt worden ist. Die Antragstellerin beanstandet mit ihrem Nachprüfungsantrag, dass die Antragsgegnerin über die Vergabe im Wege des Losentscheides entschieden hat, und eine unzureichende Dokumentation und Durchführung des Losentscheides.

Im Streit steht das Los 1 aus der öffentlichen Ausschreibung Nr. OV-RV 2018, 171 der Antragsgegnerin vom 14. August 2018 (Anlage Bf 2), betreffend die Lieferung von losem Steinsalz zum Streuen im Winterdienst.

Den Vergabeunterlagen der Antragsgegnerin beigefügt waren die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen vom 1. Oktober 2017, ...

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  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2)[1] 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch ...

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