Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 27.06.2024 - 6 U 192/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anbieter von Unternehmenssoftware haftet für einwilligungsfreie Cookie-Speicherung über Webseiten Dritter

 

Leitsatz (amtlich)

Willigen Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern ein, die Cookies verwenden, haftet der Anbieter für die mit seiner Unternehmenssoftware begangene Rechtsverletzung. Es entlastet ihn nicht, dass nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind.

 

Normenkette

TTDSG §§ 2, 25; EUVO 679/2016

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Urteil vom 03.11.2023; Aktenzeichen 2-02 O 217/22)

 

Tenor

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 03.11.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-02 O 217/22) dahingehend abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 16.09.2022 im Sinne eines Neuerlasses mit folgendem Tenor bestätigt wird:

Die Verfügungsbeklagte wird unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.11.2023 zum Aktenzeichen 2-02 O 217/22 verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen,

ohne informierte Einwilligung der Verfügungsklägerin auf deren Endeinrichtungen, wie PC, Tablet, Laptop oder Telefon Cookies und ähnliche Technologien einzusetzen, insbesondere Identifikatoren auf ihren Endeinrichtungen zu speichern oder aus diesen Endeinrichtungen auszulesen, um das Verhalten der Verfügungsklägerin im I...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Telekommunikation-Digitale-... / § 2 Begriffsbestimmungen
Telekommunikation-Digitale-... / § 2 Begriffsbestimmungen

  (1) Die Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, des Digitale-Dienste-Gesetzes[1] [Bis 13.05.2024: Telemediengesetzes] und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren