Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 18.04.2002 - 6 U 256/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Normenkette

UWG § 1; StBerG § 57; StBerG § 57a; BOStB § 14

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2/3 O 264/01)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1.11.2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 1.000 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beschwer der Klägerin: 7.669,36 EUR

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zulässigkeit wiederholter Zeitungsanzeigen, mit denen der Beklagte als Steuerberater geworben hat.

Der Beklagte, der in K. als Steuerberater tätig war, schaltete in der „K.-Woche”, einem wöchentlich erscheinenden, kostenlos verteilten Anzeigenblatt, seit Juli 2000 mehrere inhaltsgleiche Werbeanzeigen, die jeweils auf der ersten Seite platziert waren. Die Anzeige erschien zunächst jede Woche und ab Sommer 2001 in geringerer Frequenz. In der Anzeige wies der Beklagte auf seinen Beruf, seine Anschrift und seine Tätigkeitsbereiche hin. Wegen des Inhalts und der Gestaltung der Anzeige im Einzelnen wird auf die Anl. K1 (Bl. 6 d.A.) und B 2 (Bl. 29 d.A.) Bezug genommen.

Die Klägerin hat in der ständigen Wiederholung der Anzeigenwerbung mit unverändertem Inhalt eine reklamehafte Werbung gesehen, die einem Steuerberater nicht gestattet sei.

Die Klägerin hat beantragt, es dem Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu untersagen, mit weiteren Werbeanzeigen in der „K.-Woche” oder einer anderen Zeitung oder Zeitschrift für sich und seine Tätigkeit als Steuerberater zu werben, sofern sich hierfür keine neue, sachlich begründete Veranlassung (wie z.B. Adressenänderung, Aufnahme von Sozien, fachliche Neuaus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Gesetz gegen den unlauteren... / § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
Gesetz gegen den unlauteren... / § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

  (1) 1Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. 2Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.  (2) Vorschriften ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren