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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 15.11.2012 - 16 U 39/12

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Leitsatz (amtlich)

Ist der Anspruch auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage (§ 2194 BGB) verjährt und tritt danach erst die Unmöglichkeit der Vollziehung der Auflage ein (§ 2196 BGB), so kann der deswegen in Anspruch Genommene sich auf die eingetretene Verjährung berufen, auch wenn der Anspruch aus § 2196 BGB selbst noch nicht verjährt ist.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

 

Normenkette

BGB §§ 2194, 2196

 

Verfahrensgang

LG Wiesbaden (Urteil vom 17.01.2012; Aktenzeichen 2 O 183/11)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des LG Wiesbaden vom 17.1.2012 - 2 O 183/11, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Auskunft über den Bestand und Verbleib eines Vermächtnisses der am 17.4.1940 verstorbenen ... V sowie über die Höhe der Erlöse der aus der Zuwendung erlangten Nutzungen und an dessen Stelle getretenen Surrogate sowie Zahlung eines nach Erteilung der Auskunft zu beziffernden Betrags geltend.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 87 bis 89 d.A.) Bezug genommen.

Das LG hat die Klage wegen Verjährung des geltend gemachten Anspruchs aus § 2196 BGB abgewiesen.

Auf die Entscheidungsgründe (Bl. 89 bis 90 d.A.) wird verwiesen.

Gegen dieses ihm am 27.1.2012 zugestellte Urteil hat der Kläger mit einem am 24.2.2012 bei Gericht ein...

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