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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 14.12.2007 - 24 U 13/07

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Verfahrensgang

LG Darmstadt (Aktenzeichen 2 O 92/06)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 07.05.2009; Aktenzeichen IX ZR 140/08)

 

Gründe

I. Der Kläger macht Ansprüche als Insolvenzverwalter der Firma A aus Insolvenzanfechtung geltend.

Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger 44.599,46 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2006 zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Das LG hat die Klage abgewiesen. Wegen der hierzu angestellten Überlegungen wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Mit der Berufung verfolgt der Kläger seinen erstinstanzlichen Anspruch weiter. Er wiederholt und vertieft seinen Vortrag in erster Instanz. Der Kläger meint, das LG habe Klägervortrag ignoriert, etwa dass die Bank vor der Fälligkeit des Darlehens keinen Anspruch auf die Rückführung des Kredites habe. Weiterhin seien allein tatsächlich vorgenommene Gutschriften und Belastungen zu saldieren. Es liege kein Bargeschäft vor, weil die Bürgschaft keine Gegenleistung für die erfolgte Zahlung seitens der Firma B sei. Vielmehr bestehe die Gegenleistung für die Bürgschaft in der von der Schuldnerin bezahlten Avalgebühr. Die Beklagte habe keine Forderung ggü. der Schuldnerin aus der Bürgschaft gehabt, sondern nur einen aufschiebend bedingten Regress- oder Freistellungsanspruch.

Der Kläger beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger 44.599,46 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 21.1.2006 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Die Beklagte meint, die Kontoweiterführung habe auch im Interesse der Schuldnerin gelegen...

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BGH IX ZR 140/08
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Leitsatz (amtlich) Hat der Schuldner einen ungekündigten Kontokorrentkredit nicht ausgeschöpft, führen in kritischer Zeit eingehende, dem Konto gutgeschriebene Zahlungen, denen keine Abbuchungen gegenüberstehen, infolge der damit verbundenen ...

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