Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 14.11.2006 - 5 U 158/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.

 

Normenkette

AktG §§ 120, 245-246; WpÜG §§ 2, 30, 59

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 3-6 O 172/04)

 

Gründe

I. Mit der Klage werden u.a. Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 12.11.2004 angefochten.

Aktionäre der Beklagten waren die X AG und die Y GmbH, die am 7.3.2000 eine Gesellschaftervereinbarung über eine Stimmbindung - einheitliche Abstimmung in den Hauptversammlungen der Beklagten - schlossen, wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage B 3 (in gesondertem Hefter) Bezug genommen.

Nach Börsengang der Beklagten am 9.5.2000 erwarb am 9.9.2002 die Klägerin zu 2. - Ehefrau des Klägers zu 1. - 2,4 % der Aktien an der Beklagten von der Y GmbH.

In der Gesellschafterversammlung der Y GmbH vom 11.9.2002 wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, die Satzung neu gefasst und die Firma in Z GmbH (künftig: Z GMBH) geändert. Zugleich erwarb die vom Kläger zu 1. am 30.8.2002 mit drei weiteren Personen gegründete und am 12.11.2002 ins Handelsregister eingetragene A GmbH (künftig A GMBH), an der der Kläger einen Gesellschaftsanteil i.H.v. 40 % hielt und deren Satzung vorsah, dass Beschlüsse der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 % der Geschäftsanteile zu fassen seien, an der Z GMBH einen Geschäftsanteil i.H.v. 42.000 EUR (Urkundenrolle Nr. 661/2002 des Notars B, Bezugnahme auf Anlage B 4 in gesondertem Hefter).

Zur Verdeutlichung der Beteiligungsverhältnisse bei der A GMBH, der Z GMBH und der Beklagten wird auf die grafische Darstellung der Beteiligungsstrukturen (Anlage B 7 in gesondertem Hefter) Bezug genommen.

Unter dem 30.9.2002 beurkundete der Notar einen weiteren Gesellschafterbeschluss der Z GMBH bezüglich der Änderung der Satzung in § 8 mit sofortiger Wir...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles zur Abeitnehmerbesteuerung: ABC-Führer Lohnsteuer
ABC-Führer Lohnsteuer
Bild: Haufe Shop

Mit dem ABC-Führer Lohnsteuer bleiben Sie stets aktuell! Die Datenbank bietet Zugriff auf fast 3.000 verknüpfte Begriffe rund um Lohnsteuer und Einkommensbesteuerung. Praxisnah, anschaulich und rechtssicher – inklusive Länderstichworten, Doppelbesteuerungsabkommen und Verwaltungsanweisungen.


Aktiengesetz / § 120 Entlastung
Aktiengesetz / § 120 Entlastung

  (1) 1Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. 2Über die Entlastung eines einzelnen Mitglieds ist ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren