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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 11.05.2023 - 1 U 310/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu kontrollieren

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Gemeinde kann die Kontrolle der Bäume an Straßen und Gehwegen nach der sog. FLL-Richtlinie organisieren. Die Richtlinie muss aber im Einzelfall richtig angewendet werden.

 

Normenkette

BGB § 823

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Urteil vom 21.10.2020; Aktenzeichen 2-4 O 279/20)

 

Tenor

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.10.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. In der Nacht vom 2. auf den 3.8.2019 hatte die Klägerin ihr Fahrzeug Marke1 Modell1 in der Straße1 in Stadt1 geparkt. Von einer Robinie auf dem Bürgersteig brach ein großer Ast ab und stürzte auf das Fahrzeug, das dadurch einen Totalschaden erlitt. Nach der erstinstanzlichen Behauptung der beklagten Stadt ist der Baum letztmals am 21.8.2018 kontrolliert worden.

Das Landgericht hat der Klage in Höhe von 6.528 EUR nebst Zinsen stattgegeben. Es hat festgestellt, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, weil sie den Baum nur jährlich statt wie erforderlich halbjährlich einmal in belaubtem, einmal in unbelaubtem Zustand kontrolliert habe. Bei rechtzeitiger Vornahme der halbjährlichen Regelkontrolle wäre ein verkehrswidriger Zustand entdeckt worden; dafür spreche eine tatsächliche Vermutung, die die Beklagte nicht erschüttert habe.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Zur Begründung ihrer Berufung trägt die Beklagte vor, dass das Landgericht zu Unrecht von einer Vermutung ausgegangen sei. Denn die Beweislast, dass bei einer Kontroll...

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