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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 03.06.2009 - 3 U 286/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen Täuschung Zitierungen: ZfSch 2009, 508-509

 

Leitsatz (amtlich)

Keine Anfechtung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages bei Nichtanzeige einer Asthma-Erkrankung, die Folge einer angezeigten Erkrankung sein kann.

 

Normenkette

BGB § 123; VVG § 22

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 09.11.2007; Aktenzeichen 2/23 O 40/07)

BGH (Aktenzeichen IV ZR 148/09)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 23. ZK - vom 9.11.2007 (2/23 O 40/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Es wird festgestellt, dass die Risikolebensversicherung der Klägerin zur Versicherungsnummer ... bei der Beklagten entsprechend dem Nachtrag zur Versicherung vom 1.7.2006 fortbesteht,

II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Versicherungsnummer ... für die Zeit vom Juni bis Dezember 2006 eine monatliche Rente in Höhe von € 1.048,82 bis Dezember nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) aus dem Gesamtrentenwert in Höhe von € 7.341,74 seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

III. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von der Beitragszahlungspflicht für die Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Nr. ... für die Zeit vom 1.6. bis zum 31.12.2006 freizustellen,

IV. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlung außergerichtlicher Anwaltsgebühren an die Rechtsanwälte Dr. A und Koll. in Höhe von € 1.274,84 freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden ...

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