Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 23.03.2012 - 19 W 2/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit einer Klage nach § 2039 BGB wegen Rechtsmissbrauchs

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Klage gem. § 2039 BGB ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn die Miterben der Klageerhebung widersprochen haben.

 

Normenkette

BGB § 2039

 

Verfahrensgang

LG Limburg a.d. Lahn (Beschluss vom 22.12.2011)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des LG Limburg vom 22.12.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Das LG hat dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage im Ergebnis zu Recht mangels Erfolgsaussicht versagt.

Allerdings kann die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage nicht mit der Begründung verneint werden, dass es an einem den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechenden bestimmten Antrag fehle. Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrages ist ein ausformulierter Sachantrag wie bei einer Klageschrift nicht erforderlich. Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 ZPO ist in dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe lediglich das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel dazustellen; die Rechtsfolge, die der Antragsteller aus seinem Sachvortrag im Hinblick auf sein Rechtsschutzbegehren für sich in Anspruch nimmt, muss soweit erkennbar sein, dass eine Schlüssigkeitsprüfung möglich ist. Das ist hier der Fall. Aus den Schriftsätzen des Antragstellers ergibt sich, dass er im Wege einer Stufenklage gegen die Antragsgegnerin Auskunftsansprüche gem. § 2027 BGB oder § 2028 BGB und nach Erteilung der Auskünfte Leistungsansprüche - also Ansprüche auf Herausgabe oder Zahlung, auch wenn die Ansprüche der Leistungsstufe vom Antragstel...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Bürgerliches Gesetzbuch / § 2039 Nachlassforderungen
Bürgerliches Gesetzbuch / § 2039 Nachlassforderungen

1Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern. 2Jeder Miterbe kann verlangen, dass der Verpflichtete die zu leistende Sache für alle Erben ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren