Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 22.12.1997 - 20 W 264/95

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Testierfähigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Sachverständigengutachten kann nur dann eine brauchbare Grundlage für eine abschließende Überzeugungsbildung des Gerichts sein, wenn in die Gesamtbeurteilung des Sachverständigen auch die Aussagen der vernommenen Zeugen Eingang gefunden haben.

2. Aus der Testierfähigkeit folgt, dass ein Erblasser seine letztwilligen Verfügungen nicht durch eine vernünftige und von Dritten nachvollziehbare Gründe rechtfertigen muss.

 

Normenkette

FGG § 12; BGB § 2229 Abs. 4, § 2358 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 12.04.1995; Aktenzeichen 2/9 T 101/94)

AG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 51 VI S 47/93)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Prüfung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde, an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde beträgt 1.803.912,– DM.

 

Gründe

Die Erblasserin verstarb am 13.4.1993 im Alter von 82 Jahren im … in … Aus der im Jahre 1934 mit ihrem 1983 im Alter von 72 Jahren verstorbenen Ehemann, dem Maler- und Weißbindermeister… … geschlossenen Ehe ist ein Sohn hervorgegangen, der als Kind im Jahre 1941 vorverstorben ist. Sie hatte zwei Schwestern, … und … …, sowie einen Bruder, … Alle drei Geschwister sind ebenfalls vorverstorben. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind Töchter ihrer …. Die Beteiligte zu 6) ist die Ehefrau des am 19.11.1993 nachverstorbenen … ihrer Schwester …. Ihr Bruder … soll eine Tochter haben, deren Name den Beteiligten nicht bekannt ist und die deshalb an dem vorliegenden Verfahren nicht beteiligt worden ist.

Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 7.8.1969 sich ohne Bestimmun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Gesetz über die Angelegenhe... / § 12 Ermittlungen von Amts wegen
Gesetz über die Angelegenhe... / § 12 Ermittlungen von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren