Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 22.02.1995 - 20 W 581/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erbscheinseinziehung. Verwandschaft

 

Leitsatz (redaktionell)

Das gemeinschaftlich angenommene Kind ist als eheliches Kind (mit-) erbberechtigt.

 

Normenkette

BGB §§ 1770, 1924

 

Verfahrensgang

LG Hanau (Beschluss vom 28.10.1994; Aktenzeichen 3 T 233/94)

AG Hanau (Aktenzeichen 21 VI S 79/84)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.

Die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) werden als unbegründet zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) bis 4) haben die der Beteiligten zu 5) im Verfahren der weiteren Beschwerde etwa entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde beträgt für die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) 5.000 DM und für jede der drei weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) je 16.666,66 DM.

 

Gründe

Der Erblasser war seit dem 18.7.1958 mit der Beteiligten zu 1) verheiratet. Aus dieser Ehe sind die drei Beteiligten zu 2) bis 4) hervorgegangen. Die Beteiligte zu 5) ist am 28.1.1953 als nichteheliches Kind der damals noch ledig gewesenen Beteiligten zu 1) geboren worden. Der Erblasser hat durch Erklärung vor dem Stadtjugendamt …; am 4.3.1953 die Vaterschaft zu der Beteiligten zu 5) anerkannt. Durch den am 14.7.1953 von dem Amtsgericht – Vormundschaftsgericht – Braunschweig rechtskräftig bestätigten notariellen Annahmevertrag von 5.6.1955 haben die Eheleute … und … in … die Beteiligte zu 5) als gemeinschaftliches Kind angenommen.

Der Erblasser ist am 25.11.1984 verstorben. Er hat keine die Erbfolge regelnde Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Das Nachlaßgericht hat der Beteiligten zu 1) auf deren Anträge am 13.2.1985 einen gemeinschaftlichen Erbschein und am 16.5.1991 einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 1770 Wirkung der Annahme
Bürgerliches Gesetzbuch / § 1770 Wirkung der Annahme

  (1) 1Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich nicht auf die Verwandten des Annehmenden. 2Der Ehegatte oder Lebenspartner des Annehmenden wird nicht mit dem Angenommenen, dessen Ehegatte oder Lebenspartner wird nicht mit dem Annehmenden ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren