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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 07.09.2020 - 26 Sch 2/20

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Leitsatz (amtlich)

Aufrechnung mit Schadenersatzanspruch steht Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht entgegen

 

Normenkette

ZPO §§ 1059-1060, 1062

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 25.02.2021; Aktenzeichen I ZB 78/20)

 

Tenor

Der in dem ICC-Schiedsverfahren Nr. ... zwischen der Antragsgegnerin als Schiedsklägerin und der Antragstellerin als Schiedsbeklagter von dem Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter B als Einzelschiedsrichter, am 18.12.2019 erlassene Schiedsspruch mit folgendem Inhalt:

1. Die Schiedsklägerin hat an die Schiedsbeklagte 127.000,00 Euro zuzüglich Zinsen zu einem Satz von fünf Prozent auf diesen Betrag seit dem 29. April 2015 bis zum Datum der Zahlung zuzüglich weiterer Zinsen in Höhe von 73.247,03 Euro zu zahlen, wobei jeder Betrag Zug um Zug gegen die Rückgabe der sechsspurigen, Servo-gesteuerten Entstapelungs-, Abfüll- und Abdichtungsmaschine, Typ C (die "Maschine") zu erfolgen hat.

2. Es wird festgestellt, dass die Schiedsklägerin sich bezüglich der Demontage und des Abtransports der "Maschine" vom Standort der Schiedsbeklagten in der Fabrik A Ort1 A, Schweden, seit dem 1. Februar 2018 im Annahmeverzug befindet.

3. Die Schiedsklägerin hat an die Schiedsbeklagte pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 98.100,00 Euro zuzüglich Zinsen zu einem Satz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB seit dem 8. Dezember 2017 bis zum Zeitpunkt der Zahlung zu zahlen.

4. Die Schiedsklägerin hat an die Schiedsbeklagte konkreten Schadensersatz in Höhe von 21.145,15 Euro zuzüglich Zinsen zu einem Satz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB seit dem 8. Dezember 2017 bis zum Zeitpunkt der Zahlung zu zahlen.

5. Es wird festgestellt, dass die Schiedsklägerin keinen Schadensersatzanspruch gegen die Schiedsb...

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