Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Urteil vom 25.02.2003 - 24 U 105/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Sichert der Vermieter eines Kraftfahrzeugs dem Mieter den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung zu, so wirken sich mietvertragliche Haftungsbestimmungen nur insoweit aus, als Versicherungsschutz nicht besteht.

 

Normenkette

BGB §§ 278, 535

 

Verfahrensgang

LG Duisburg (Aktenzeichen 10 O 265/00)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 21.6.2002 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des LG Duisburg teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 323,34 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 26.4.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/25 und der Kläger zu 24/25.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Der Kläger vermietete dem Beklagten ein Kraftfahrzeug, bei dessen Benutzung eine Angestellte des Beklagten einen Unfall erlitt. Laut Mietvertrag bestand für das Kraftfahrzeug eine Fahrzeug-Vollversicherung mit 650 DM Selbstbeteiligung. In den AGB zum Mietvertrag waren u.a. die Haftung des Mieters für grobes Verschulden und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit sowie die generelle Einstandspflicht des Mieters für von ihm eingesetzte Fahrer bestimmt. Der Kläger verlangte von dem Beklagten Ersatz des Kraftfahrzeugschadens i.H.v. ca. 13.000 Euro. Die Parteien stritten über die Unfallursächlichkeit von bei der Fahrerin nach dem Unfall festgestelltem Blutalkohol. Das LG hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die Berufung des Beklagten führte, von der Selbstbeteiligung abgesehen, zur Abweisung der Klage.

 

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung des Beklagten ist weitgehend begründet. Der Kläger kann den verlangten Schadensersatz bis auf eine Selbstbeteiligung von 650 DM nich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
Bürgerliches Gesetzbuch / § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

1Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 2Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren