Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Urteil vom 21.11.2014 - I-7 U 115/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Mönchengladbach (Urteil vom 05.07.2013; Aktenzeichen 9 O 25/11)

 

Tenor

Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des LG Mönchengladbach vom 5.7.2013 wird aufgehoben.

Der Einspruch der Beklagten vom 27.4.2012 gegen das Versäumnisurteil der 3. Kammer für Handelssachen des LG Mönchengladbach vom 13.2.2012 ist zulässig.

Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das LG zurückverwiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Einspruchs, in der Sache über die Inhaberschaft eines Kommanditanteils an der A. KG.

Im Jahr 2011 kam es zwischen den Parteien zu Verhandlungen über ein gemeinsames Immobiliengeschäft. Im Zuge dieses Geschäfts sollte die B-Gruppe die Stellung als Mehrheitsgesellschafterin in der gemeinsamen Investmentgesellschaft (A. KG) erhalten. Ursprünglich war die Klägerin Inhaberin eines Kommanditanteils an der A. KG im Nennbetrag von 1.000 EUR.

Zum Zweck der Durchführung dieser Beteiligung erwarb die B-Gruppe die heutige Beklagte, die damals unter A. GmbH & Co. KG firmierte, eine damals wirtschaftlich inaktive Gesellschaft der Klägerseite (von dieser als "Vorratsgesellschaft", von der Beklagten als "Briefkastengesellschaft" bezeichnet). Im Zuge dieses Erwerbs, dessen Einzelheiten nicht vorgetragen sind, trat die B1. BV, als Komplementärin, die B2. BV als Kommanditistin in die Beklagte ein. Im Handelsregister war schon vor diesem Erwerb als Geschäftsanschrift die Adresse C-Straße in Mönchengladbach eingetragen, wo auch die Klägerin und weitere mit dieser verbundene Gesellschaften ansässig waren. Über eigene Büroräume verfügte die Beklagte an dieser Adresse nicht. Die Eintragung im Handelsregister blieb zunächst unverändert...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


BVerfG 1 BvR 2333/09
BVerfG 1 BvR 2333/09

  Verfahrensgang KG Berlin (Beschluss vom 30.07.2009; Aktenzeichen 5 U 105/06) KG Berlin (Beschluss vom 17.06.2009; Aktenzeichen 5 U 105/06) LG Berlin (Urteil vom 27.06.2006; Aktenzeichen 15 O 725/05) ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren