Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.05.1989 - 3 W 239/89

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Eheleute als Mietpartei

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Sind die Eheleute im Vertrag als Mietpartei bezeichnet, unterschreibt aber nur einer von ihnen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der unterschreibende Ehegatte den anderen vertreten hat.

 

Normenkette

BGB §§ 164, 535; ZPO § 885

 

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts … vom 24. Februar 1989 zurückgewiesen.

Die Kosten des zweiten und dritten Rechtszuges fallen der Gläubigerin zur Last.

Beschwerdewert: 3.000,– DM.

 

Gründe

I.

Die Gläubigerin ist im Besitz eines Räumungstitels auf Herausgabe des Mietobjektes … in … gegen den Schuldner. Der zuständige Gerichtsvollzieher hat die Durchführung der Räumung mit dem Hinweis abgelehnt, die Ehefrau des Schuldners sei aufgrund eigener vertraglicher Ansprüche Mitbesitzerin des zu räumenden Objekts. Die Gläubigerin hat im Wege der Vollstreckungserinnerung beantragt, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, die Räumung durchzuführen. Das Amtsgericht hat die Erinnerung durch Beschluß vom 24. Februar 1989 zurückgewiesen. Auf die – fristgerechte – sofortige Beschwerde der Gläubigerin hat das Landgericht die amtsgerichtliche Entscheidung durch Beschluß vom 7. April 1989 aufgehoben und den Gerichtsvollzieher angewiesen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts … 4. November 1988 (8 C 315/88) hinsichtlich des Räumungsanspruchs durchzuführen.

Gegen diesen ihm am 17. April 1989 zugestellten Beschluß richtet sich die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 2. Mai 1989, die mit Schriftsatz vom 17. Mai 1989 ergänzend begründet worden ist. Der Schuldner macht geltend, seine Ehefrau habe ein eigenes vertragliches Recht – zum Mitbesitz an de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die Grundlagen und aktuellen Trends von KI ein und geht auf die speziellen Anforderungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft ein, wie z. B. die Effizienzsteigerung und Kostenreduktion, Qualitätsverbesserung und Prozessoptimierung.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
Bürgerliches Gesetzbuch / § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters

  (1) 1Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 2Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren