Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.03.2017 - I-20 U 139/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Der im Urteil des Senats vom 07.02.2017 auf 15.000,- EUR festgesetzte Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 375.000,- EUR erhöht.

 

Gründe

Der Streitwert war wie vom Kläger angeregt gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 1 GKG zu erhöhen, da ihm versehentlich allein das Interesse der Beklagten, nicht aber auch das des Klägers zugrunde gelegt worden ist, obwohl beide Berufung eingelegt hatten. Da beide Rechtsmittel nicht denselben Gegenstand hatten, hat gemäß § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 GKG die Addition der jeweiligen Werte zu erfolgen.

Für die Berufung der Beklagten bleibt es aus den Gründen des im Tenor genannten Urteils bei einem in den Gesamtstreitwert einzustellenden Teilbetrag von 15.000,- EUR.

Für die Berufung des Klägers gilt entgegen der Ansicht der Beklagten nicht gleiches. Für die Berufung des Klägers maßgeblich ist allein sein Interesse an der Erlangung der vom LG versagten Auskünfte. Dieses hat der Kläger zutreffend auf der Grundlage der zwischenzeitlich erteilten Auskünfte mit 360.000,- EUR berechnet. Dieser Berechnung ist die Beklagte auch nicht entgegen getreten. Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht aus den Angaben des Klägers im Verfahren um die Festsetzung der Sicherheitsleistung. Sie beziehen sich wiederum allein auf die der Beklagten durch die Auskunft entstehenden Kosten und damit das Interesse der Beklagten an der Durchführung der Berufung. Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 26.10.2016 - XII ZB 134/15 beschäftigt sich nur mit der Bemessung des Wertes der Beschwer des Auskunftsschuldners. Um diese geht es bei der Bezifferung des Wertes der klägerischen Berufung nicht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI10780447

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BGH XII ZB 134/15
BGH XII ZB 134/15

  Leitsatz (amtlich) a) Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; es kommt auf den Aufwand, die Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert. Der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren