Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.02.2023 - 1 UF 100/22

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

Die Staatsangehörigkeit und der gewöhnliche Aufenthalt einer im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung bereits verstorbenen Person begründen keine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gemäß § 100 FamFG.

Normenkette

FamFG § 100

Verfahrensgang

AG Mönchengladbach-Rheydt (Aktenzeichen 16 F 53/22)

Tenor

I. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mönchengladbach-Rheydt vom 05.07.2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Beschwerdewert: 2.000 EUR.

Gründe

I. Die Mutter begehrt mit im März 2022 eingereichtem Antrag die Feststellung, dass der im Juni 2020 verstorbene J. der Vater des beteiligten Kindes ist. Der Verstorbene war Deutscher und lebte vor seinem Tod in M. Die Mutter und das Kind leben in Nigeria und besitzen die nigerianische Staatsangehörigkeit. Der Verstorbene und die Mutter waren seit 2016 verheiratet. Das Amtsgericht hat dem Antrag unter Verweis auf die fehlende internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts den Erfolg versagt. Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Mutter ihr Begehren weiter.

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung ist nicht zu beanstanden.

Zutreffend hat das Amtsgericht auf die mangels einschlägiger vorrangiger europa- oder konventionsrechtlicher Bestimmungen maßgebliche Norm des § 100 FamFG abgestellt. Danach sind die deutschen Gerichte international zuständig, wenn das Kind, die Mutter, der Vater oder der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, Deutscher ist oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Dies ist hier nicht der Fall. Zwar war der verstorbene J., dessen Vaterschaft festgestellt werden soll und der deshalb als Vater iS des § 100 FamFG angesehen werden...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


Gesetz über das Verfahren i... / § 100 Abstammungssachen
Gesetz über das Verfahren i... / § 100 Abstammungssachen

Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn das Kind, die Mutter, der Vater oder der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,   1. Deutscher ist oder   2. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren